Gottesdienste zu Weihnachten und zum Jahreswechsel
Wir danken allen helfenden Händen, die uns das Feiern dieser Gottesdienste in einem geordneten und den Pandemie-Regeln entsprechenden Rahmen ermöglicht haben. Auch im Neuen Jahr werden wir an den bekannten Vorgaben festhalten müssen! Somit gilt für alle Gottesdienste weiterhin eine durchgängige Maskenpflicht (FFP2), reduzierter Gemeindegesang und die Erhebung der Kontaktdaten. Die Gottesdienstbesucher*innen sind daher wie bisher aufgefordert, einen Zettel mit Namen, Adresse und Telefonnummer mitzubringen. In den Kirchenbänken beträgt der Mindestabstand zum haushaltsfremden Sitznachbarn bzw. der Nachbarin weiterhin 1,50 m und ist gewissenhaft einzuhalten.