… ich einen Patenschein brauche
Patenschein/ Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung
Vor Antritt eines Patenamtes bei Taufen oder Firmungen wird von manchen Gemeinden eine sogenannte Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung oder Patenbescheinigung verlangt. Diese belegt, dass der/ die künftige Pate/ Patin ein vollständiges Mitglied der Kirchengemeinde, d.h. getauft und gefirmt ist. Das Patenamt steht u.a. für einen lebendigen Anschluß an die Gemeinschaft der Glaubenden und erfordert von daher auch eine tatsächliche Mitgliedschaft in der Kirche.
Sollte der Pate/ die Patin in der gleichen Gemeinde aktiv sein wie das Kind, oder ist er/ sie dem Pastor bekannt, ist eine solche Bescheinigung oftmals nicht notwendig.
Erhältlich ist die Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung im Pfarrbüro der beheimateten Gemeinde bei persönlicher Abholung oder auf schriftlichem Wege.